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“Recht auf Urlaub – und Respekt”

– Nadines Erfolgsgeschichte

Während meines Studiums arbeitete ich nebenher als Servicekraft. Es war ein harter Job aus mehreren Gründen. Wir waren oft hoffnungslos unterbesetzt, weil viele Neue noch in der Probezeit kündigten. Der Chef motivierte sein Personal nämlich gerne, indem er es wegen jeder Kleinigkeit vor den Augen der Kund*innen anschrie. Zum Glück habe ich ein dickes Fell und verstand mich gut mit den Kolleg*innen: ein gemeinsamer Feind verbindet ja.
Als mein Studium zu Ende war, riss allerdings auch mein Geduldsfaden: Bei meiner Kündigung fragte ich, was mit meinen komplett ungenutzten Urlaubstagen passiert. „450-Euro-Kräfte kriegen doch keinen Urlaub. Die haben zwischen ihren Arbeitstagen frei.“ Er behandelte mich in diesem Gespräch wie ein dummes Kind. Statt das aber so zu akzeptieren, informierte ich mich. Nicht nur hatte ich Recht auf Urlaub, sondern sogar auf bezahlten – er nutzte schamlos aus, dass 450-Euro-Kräfte meistens jung sind und sich nicht auskennen.
Eigentlich bin ich ein eher konfliktscheuer Mensch, aber die respektlose Behandlung machte mich wahnsinnig wütend. Mein Kollege Stefan* ärgerte sich mit mir und ermutigte mich, meine Rechte durchzusetzen. Ich suchte mir Beistand bei der Rechtsberatung des Studierendenwerks. Die half mir, eine Forderung auf Auszahlung der Urlaubstage zu formulieren, meinte aber, dass ich schlechte Chancen hätte. Ich schickte trotzdem nach meinem letzten Arbeitstag den Brief ab.
Ich war tagelang sehr angespannt, bis tatsächlich das Telefon klingelte. Ich erwartete, wieder unprofessionell angeschrieen zu werden, aber es war eine Anwältin, die meinte, es sei kein Problem. Ich war baff. So wenig Widerstand hatte ich nicht erwartet. Als ich endlich euphorisch eine offizielle Abrechnung in den Händen hielt, musste ich laut lachen. Mein alter Chef hatte allen Ernstes eine persönliche Beleidigung auf den Umschlag geschrieben. Der hängt jetzt noch an meiner Wand als Erinnerung daran, dass ich erfolgreich für meine Rechte gekämpft habe.

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